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Bundesumweltministerium
Elektromobilität Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Deutschland zum Leitmarkt der Elektromobilität zu entwickeln. Zu diesem Zweck werden bis zum Jahr 2020 500 Millionen Euro zur Entwicklung und Förderung dieser Technologie bereitgestellt. 100 Millionen Euro sind allein für den Einsatz bis zum Jahr 2011 vorgesehen. In Feldversuchen sollen die Entwicklung und Alltagstauglichkeit von Elektroautos und Plug-in- Hybriden optimiert werden. Beispielprojekte finden sich in Nordrhein-Westfalen und Berlin.
weiter lesen | geschrieben von greenestcar am 1 April 2010
Umweltzonen
In mehr als 40 deutschen Städten wurden mittlerweile Umweltzonen eingerichtet. Sie sollen zur Verbesserung der Luftqualität in den Innenstädten beitragen, indem besonders schadstoffintensive Autos Einfahrtverbote erhalten. CO2 Emissionen dabei sind nicht relevant.
Die Einstufung der Schadstoffklasse – Rot, Gelb oder Grün – erfolgt anhand der letzten zwei Ziffern der Emissionsschlüsselnummer, welche im Fahrzeugschein zu finden ist. Generell lässt sich sagen, dass Fahrzeuge mit Euro-2 Abgasnorm meist eine rote, Autos mit Euro-3 Abgasnorm eine gelbe und solche mit Euro-4 oder besseren Abgasnormen eine grüne Plakette erhalten. Sollte ein älteres Dieselfahrzeug zunächst nur eine gelbe Plakette erhalten, so kann oftmals durch die Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters die grüne erreicht werden, sofern ein Partikelfilter für das jeweilige Modell erhältlich ist.
weiter lesen | geschrieben von greenestcar am 1 April 2010
Steuerbefreiungen und Ausnahmen
Euro-6 Abgasnorm (Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3b) Für Dieselfahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2009 und 31.12.2013 erstzugelasen werden und die Anforderungen der Euro-6 Abgasnorm erfüllen, gilt eine befristete Steuerbefreiung. Dieselpartikelfilter ( Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3c) Autos mit Dieselmotor, die zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2009 nachträglich so umgerüstet wurden, dass ihre Partikelemissionen stark reduziert wurden (Dieselpartikelfilter) sind befristet von der Steuer befreit. Elektrofahrzeuge (Kraftfahrzeugsteuergesetz § 3d) Elektrofahrzeuge sind ab dem Tag der Erstzulassung fünf Jahre von der Steuer befreit.weiter lesen | geschrieben von greenestcar am 1 April 2010
CO2- Steuer
Seit dem 01.07.2009 werden Neuwagen nicht mehr ausschließlich nach dem Hubraum sondern auch der Höhe der CO2 Emissionen besteuert. Für Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2009 zugelassen wurden gelten bis zum Jahr 2013 die bisherigen Methoden zur Steuerberechnung nach Hubraum. Bei allen Fahrzeugen die seit dem 01.07.2009 zugelassen wurden, werden 2,- Euro je angefangene 100 cm2 Hubraum bei Benzinfahrzeugen und 9,50 Euro je angefangene 100 cm2 bei Dieselfahrzeugen berechnet. Außerdem gelten folgende CO2 Emissionsgrenzwerte: 120 g/km bei Erstzulassung bis zum 31.12.2011 110 g/km bei Erstzulassung ab dem 01.01.2012 95 g/km bei Erstzulassung ab dem 01.01.2014 Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, so werden pro zusätzliches Gramm CO2 pro Kilometer je 2,- Euro Steuern erhoben.weiter lesen | geschrieben von greenestcar am 1 April 2010
EU Abgasnormen
Die von der Europäischen Union vorgegebenen Abgasnormen werden seit 1992 in Form eines Stufenplans umgesetzt. Die EU Abgasnormen erfassen Kohlenmonoxide, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Partikel. CO2- Emissionen werden bei den EU- Abgasnormen nicht erfasst. Es werden lediglich die Werte für den Ausstoß der zu CO2 Bildung führenden Stickoxide limitiert. Die Vorgaben für PKW, leichte Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen werden getrennt und mit zeitlicher Versetzung eingeführt. Einer neuen Abgasnorm für Personenkraftwagen folgt nach einigen Monaten eine entsprechende für leichte Nutzfahrzeuge und mit wiederum mehrmonatiger Verspätung ein Normwert für den Lastverkehr. Mit jeder Einrichtung einer neuen Stufe werden die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte weiter herabgesetzt. Der erste Schritt wurde im Jahre 1992 mit der Einführung der Euro-1- Abgasnorm für Personenkraftwagen unternommen. Alle ab diesem Datum neu innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeuge durften bestimmt Emissionsgrenzwerte nicht mehr überschreiten um die Typzulassung und Verkaufserlaubnis in der Europäischen Union zu erhalten. Die wichtigen EU Abgasnormen im Überblick: Euro- 4 Norm Geltungsdatum für Typzulassung in der EU: 01.01.2005 Geltungsdatum für Verkauf und Zulassung von Neufahrzeugen: 01.01.2006 Euro- 5 Norm Geltungsdatum für Typzulassung in der EU: 01.09.2009 Geltungsdatum für Verkauf und Zulassung von Neufahrzeugen: 01.01.2011 Euro- 6 Norm Geltungsdatum für Typzulassung in der EU: 01.09.2014 Geltungsdatum für Verkauf und Zulassung von Neufahrzeugen: 01.01.2015
weiter lesen | geschrieben von greenestcar am 1 April 2010

