CO2- Steuer
Seit dem 01.07.2009 werden Neuwagen nicht mehr ausschließlich nach dem Hubraum sondern auch der Höhe der CO2 Emissionen besteuert.
Für Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2009 zugelassen wurden gelten bis zum Jahr 2013 die bisherigen Methoden zur Steuerberechnung nach Hubraum.
Bei allen Fahrzeugen die seit dem 01.07.2009 zugelassen wurden, werden 2,- Euro je angefangene 100 cm2 Hubraum bei Benzinfahrzeugen und 9,50 Euro je angefangene 100 cm2 bei Dieselfahrzeugen berechnet. Außerdem gelten folgende CO2 Emissionsgrenzwerte:
120 g/km bei Erstzulassung bis zum 31.12.2011
110 g/km bei Erstzulassung ab dem 01.01.2012
95 g/km bei Erstzulassung ab dem 01.01.2014
Werden diese Grenzwerte nicht eingehalten, so werden pro zusätzliches Gramm CO2 pro Kilometer je 2,- Euro Steuern erhoben.
von greenestcar am 1 April 2010 | 0 Kommentare
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